Die PPR sehen in Art 10ff die sog. gestaffelte Registrierung oder Sunrise Periode (zweimal zwei Monate) ab Dezember 2004 vor: Für Inhaber früherer Rechte, die nach nationalem und/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, sowie öffentliche Einrichtungen besteht die Möglichkeit, die Registrierung entsprechenden Domainnamen während einer gestaffelten Frist zu beantragen, bevor die allgemeine Registrierung beginnt.
In den ersten beiden Monaten können dabei registrierte nationale und Gemeinschaftsmarken, geografische Bezeichnungen und die Adressen öffentlicher Institutionen und Behörden der Gemeinschaft und Mitgliedstaaten vorreserviert werden. In den zweiten beiden Monaten sind alle zusätzlichen Arten von Rechten namhaft zu machen, solange nur ein Schutz im Heimatmitgliedstaat besteht, in Österreich etwa nach §§ 9 UWG, 43 ABGB, 37 HGB oder 80 UrhG.
Nach Ablauf der 4monatigen gestaffelten Registrierungsfrist beginnt die allgemeine Registrierung (Art 12 PPR) - damit ist ab März/April 2005 zu rechnen.
Ein ausführlicher Beitrag dazu von RA Dr. Peter Burgstaller findet sich in Medien & Recht 3/04.
Impressum | 1040 Wien, Danhausergasse 6/25. Kontakt: verlag@medien-recht.com | Phone - Wien: +43-1-5052766 Fax - Wien: +43-1-5052766-15
| MUR-Verlag Passau - Phone: +49-851-988 379 30 | Fax - Passau: +49-851-988 379 32
| AGB & Bestellinformationen | Datenschutzerklärung
![]()