Presserecht und Persönlichkeitsschutz Archiv

Den Zeitungszustellern darf der Zutritt ins Haus nicht verweigert werden - 20.09.2002

Der OGH hat erkannt, dass Wohnungsvermieter den Zustellern nicht den Zutritt zum Haus verwehren dürfen. Es entspräche dem Ortsgebrauch und der Verkehrssitte, dass Zeitungsleser sich ihre Lektüre in den frühen Morgenstunden per Hauszustellung kommen lassen.

Das Urteil muss selbstverständlich auch für Häuser mit Eigentumswohnungen gelten.

(OGH 27.11.2001, 5 Ob 265/01h. In Medien & Recht, Heft 1/02, S.9, ist dazu ein Bericht erschienen.)

 

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