Presserecht und Persönlichkeitsschutz Archiv

OGH-Urteil zum Persönlichkeitsschutz Verstorbener - 02.12.2002

Der OGH hat in einem Urteil zum Persönlichkeitsrecht Verstorbener Stellung genommen. Im Falle kreditschädigender Äußerungen bestünde ein Unterlassungsanspruch des Verstorbenen, der durch nahe Angehörige geltend gemacht werden könne.

Dies ergebe sich aus den Persönlichkeitsrechten, die insgesamt den Zweck hätten, die freie Entfaltung der Persönlichkeit möglichst weit gehend zu gewährleisten.

Der OGH hat in dem ausführlich begründeten Urteil 6 Ob 283/01p zum Persönlichkeitsrecht Verstorbener Stellung genommen. Klägerin war die vierjährige Tochter Marcus Omofumas, der bei der Abschiebung im Flugzeug ums Leben gekommen ist. Der Beklagte hatte, ohne dafür Anhaltspunkte zu haben, behauptet, dass Omofuma Drogenhändler gewesen wäre und Kindern Drogen verabreicht und ihr Leben ruiniert hätte.

Der OGH verurteilte den Beklagten zur Unterlassung derartiger Behauptungen. Der rechtliche Schutz der Persönlichkeit ende nicht mit dem Tod, sondern könne von nahen Angehörigen durchgesetzt werden. Persönlichkeitsrechte hätten insgesamt den Zweck, die freie Entfaltung der Persönlichkeit möglichst weit gehend zu gewährleisten. Dies wäre aber nur dann möglich, wenn auch nach dem Tod ein gewisser Schutz bestehen bleibe.

Hingegen wurde eine Betroffenheit der Klägerin als Tochter von Herrn Omofuma verneint; eine Aussage über den Vater könne den Kredit einer Vierjährigen nicht schädigen. Außerdem kann ein Anspruch auf Widerruf im Namen eines Verstorbenen nicht geltend gemacht werden.
Die Entscheidung ist in Medien & Recht, Heft 5/02, Seiten 288 ff, abgedruckt.

 

Impressum | 1040 Wien, Danhausergasse 6/25. Kontakt: verlag@medien-recht.com | Phone - Wien: +43-1-5052766  Fax - Wien: +43-1-5052766-15 
| MUR-Verlag Passau - Phone: +49-851-988 379 30 | Fax - Passau: +49-851-988 379 32
AGB & Bestellinformationen | Datenschutzerklärung
Visa Mastercard