Presseförderung können grundsätzlich alle Tages- und Wochenzeitungen erhalten, die bestimmte Kriterien erfüllen. So müssen die geförderten Zeitungen aufgrund ihres Inhalts über den Kreis der reinen Fachpresse hinausreichen. Zusätzlich ist das Erreichen einer gewissen Mindestverkaufsauflage - bei Tageszeitungen 10.000, bei Wochenzeitungen 5.000 Stück - notwendig, wobei auch ein über den lokalen Bereich hinaus gehendes Interesse vorliegen muss.
Für die "Besondere Presseförderung" werden im Jahr 2004 7,21 Mill. € zur Verfügung stehen. Ziel dieses Fördertopfes ist es, mit seinen Zuschüssen einen Beitrag zur Erhaltung der Zeitungsvielfalt in den Bundesländern zu leisten. Die jeweils marktführenden Zeitungen sind daher ebenso wie Tageszeitungen mit einer Verkaufsauflage von mehr als 10.000 Stück vom Bezug der "Besonderen Presseförderung" ausgeschlossen.
Näheres dazu unter der Rubrik Aktuell in Medien & Recht, Heft 6/03
Impressum | 1040 Wien, Danhausergasse 6/25. Kontakt: verlag@medien-recht.com | Phone - Wien: +43-1-5052766 Fax - Wien: +43-1-5052766-15
| MUR-Verlag Passau - Phone: +49-851-988 379 30 | Fax - Passau: +49-851-988 379 32
| AGB & Bestellinformationen | Datenschutzerklärung
![]()