Bisher wurden - neben der Rundfunk- und Plakatwerbung - nur die in Druckwerke eingedruckten Anzeigen und die Zeitungen beigelegten Prospekte der Besteuerung nach dem Werbeabgabegesetz unterworfen.
Anlass war die Beschwerde der "Wirtschaftsblatt" Verlag AG, Herausgeberin verschiedener Printmedien in Österreich, die die Vorschreibung von Werbeabgabe für das Beilegen von Werbung zu Druckwerken bekämpfte, weil bisher - nach der Rechtsmeinung des Bundesministers für Finanzen - die wirtschaftlich vergleichbare Direktwerbung (bloße Prospektverteilung) von der Abgabe ausgenommen war.
Der Gerichtshof teilte die Bedenken des Beschwerdeführers bezüglich der steuerlichen Ungleichbehandlung von Printwerbung und Prospektwerbung. Allerdings könne nach seiner Ansicht der in § 1 Abs. 2 Z 1 des Werbeabgabegesetzes verwendete Begriff der "Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken" so interpretiert werden, dass er auch (selbstständige) Werbeprospekte umfasse. Ein solches Auslegungsergebnis wäre aus gleichheitsrechtlichen Gründen geboten. Somit könne die Direktwerbung im Interpretationsweg in den Geltungsbereich der Werbeabgabe einbezogen werden. Da die beanstandete Ungleichbehandlung der Beilagenwerbung und der Direktwerbung somit nicht besteht, wurde die Beschwerde abgewiesen.
Außerdem enthält das Erkenntnis noch folgende Punkte:
Impressum | 1040 Wien, Danhausergasse 6/25. Kontakt: verlag@medien-recht.com | Phone - Wien: +43-1-5052766 Fax - Wien: +43-1-5052766-15
| MUR-Verlag Passau - Phone: +49-851-988 379 30 | Fax - Passau: +49-851-988 379 32
| AGB & Bestellinformationen | Datenschutzerklärung
![]()