Rundfunk Archiv

EU-Kommission prüft die Finanzierung der öffentlichen dänischen Fernsehanstalt - 03.04.2003

Die Europäische Kommission prüft, ob die staatliche Finanzierung und bestimmte Vorrechte der öffentlichen dänischen Fernsehanstalt TV2 eine verbotene Beihilfe darstellen. Binnen eines Monats können Bemerkungen zum Sachverhalt bei der Generaldirektion Wettbewerb eingegeben werden.

Die Europäische Kommission prüft in einem förmlichen Untersuchungsverfahren, ob die staatliche Finanzierung und bestimmte Vorrechte der öffentlichen dänischen Fernsehanstalt TV2 eine verbotene Beihilfe darstellen. TV2 ist nach dem dänischen Rundfunk- und Fernsehübertragungsgesetz verpflichtet, die Grundversorgung der gesamten Bevölkerung mit einer breiten Palette an Programmen und Dienstleistungen zu gewährleisten.

Als Ausgleich für diesen Auftrag leistet der dänische Staat eine Reihe finanzieller Vorteile, die private Fernsehveranstalter nicht in Anspruch nehmen können:

  • Gebühreneinnahmen
  • Ressourcentransfer vom TV2-Fonds und vom Radio-Fonds
  • Freistellung von der Körperschaftssteuer
  • zins- und anzahlungsfreie Gründungsdarlehen
  • staatliche Bürgschaften für Betriebsdarlehen
  • freie landesweite Sendefrequenz
  • Übertragungsverpflichtung

Die Kommission vermutet nun einen "Überausgleich" für die Nettokosten von TV2 durch den Staat, wodurch das Risiko einer Quersubventionierung anderer Geschäftstätigkeiten von TV2 gegeben ist. Aufgrund der niedrigen Werbetarife ist eine Quersubventionierung der Werbetätigkeiten zu befürchten. Die Ausnahmebestimmungen von Artikel 86 Absätze 2 und 3 EG kommen nicht in Betracht.

Alle Interessierten können ihre Bemerkungen bis 13.4.2003 an folgende Anschrift richten:
Europäische Kommission
Generaldirektion Wettbewerb
Direktion Staatliche Beihilfen II
B-1049 Brüssel
Belgien
Fax (32-2) 296 95 80

Quelle: Amtsblatt C 59/2 vom 14.3.2003

Zum Thema der Programmentgelte als Beihilfe sind in "Medien & Recht" bisher folgende Beiträge erschienen:

  • G. v. Wallenberg, Rundfunk und EG-Beihilferecht, MR 1998, 166
  • G. v. Wallenberg, Anwendung der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages im Rundfunksektor, MR 1998, 248
  • H. Wittmann, Phoenix und Kinderkanal am Prüfstand des EG-Beihilferechts, MR 1999, 201
  • M. Kletter, Die Finanzierung des ORF mittels Programmentgelten, MR 2001, 260

Eine Sammlung der Rechtsgrundlagen zum Rundfunk- und Medienrecht finden Sie auf der Website des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst/Medienabteilung

 

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