Für Online-Dienste ist es in Europa schwer, das Geschäft zu entwickeln, solange es keine europaweiten Nutzungslizenzen gibt - so das Fazit der Studie. Das Arbeitspapier befasst sich zwar primär mit der Lizenzierung von Online-Musikdiensten - Simulcasting, Webcasting, Streaming, Downloading, Dienste für das Mobiltelefon -, doch steht das System der Rechtewahrnehmung durch die nationalen Verwertungsgesellschaften insgesamt auf dem Prüfstand.
(Commission Staff Working Document – Study on a Community Initative on the Cross-Border Collective Management of Copyrights. http://europa.eu.int/comm/internal_market/copyright/index_de.htm)
Für die grenzüberschreitende Lizenzierung von Online-Musikdiensten müssten neue Strukturen geschaffen werden, und zwar zusätzlich zum bestehenden System der nationalen Rechtewahrnehmung auf Grund von Gegenseitigkeitsverträgen zwischen den Gesellschaften. Die effizienteste Lösung bestünde darin, den Rechteinhabern zu erlauben, direkt eine Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl mit der Wahrnehmung ihrer Rechte in der gesamten EU zu beauftragen, unabhängig davon, wo sie in der Union ansässig sind. Dazu müssten die Mitglieder der Verwertungsgesellschaften in der Lage sein, den Teil der Rechte, der sich auf die Onlinenutzung von Musik bezieht, leicht auf eine neue Gesellschaft übertragen zu können.
Die wesentlichen Punkte der Auseinandersetzung, in der es um die zukünftige Struktur der Verwertungsgesellschaften in Europa geht, sind in der Zeitschrift MR-Int - Medien und Recht International Nr. 2/05 zusammengefasst: Behindern die Verwertungsgesellschaften die Entfaltung der Online-Musikangebote?
Eine kritische Auseinandersetzung mit der Studie findet sich auf der Website der GESAC - European Grouping of Socities of Authors and Composers (Brüssel).
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