Großes Bildzitat und Meinungsäußerungsfreiheit -
01.10.2002
Nach einer in Medien und Recht Heft 4/02 veröffentlichten Entscheidung des österr. Obersten Gerichtshofes vom 2.7.2002, 4 Ob 135/02k ("Soziales Netz") ist die Übernahme eines Zeitschriften-Covers (einer Gewerkschafts-Zeitung) und eines dort aufscheinenden Lichtbilds für Zwecke eines vom politischen Gegner geschalteten Inserats durch das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt.
In dem konkreten Fall wurde die Werbekampagne der Gewerkschaft in Form einer politischen Parodie aufs Korn genommen, indem das Cover mit den Köpfen und den Gehältern der Proponenten der Gewerkschaft unterlegt wurde. Die Rechtsprechung baut auf früheren Entscheidungen ("Schüssels Dornenkrone", "Medienprofessor", "Wiener Landtagswahlkampf") auf.