MR-Int 1/10, S. 13 – 18 - BGH, Beschluss vom 10.11.2009 – VI ZR 217/08: Vorabentscheidungsersuchen zur Internationalen Zuständigkeit und zum anzuwendenden Recht bei Persönlichkeitsverletzungen durch Veröffentlichungen im Internet - Anm. H. Wittmann

Nach dem Beschluss des BGH soll im Wege der Vorabentscheidung durch den EuGH die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen von Anbietern geklärt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind. Der Senat hat dem Gerichtshof ferner die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob sich der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gemäß dem Herkunftslandprinzip der e-commerce-Richtlinie nach österreichischem Recht richtet oder dieser Anspruch nach deutschem Recht zu beurteilen ist. 

 
 

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