MR-Int 1/10, S. 6-12: Allibert/Bartha/Bösze/Hödlmayr/Kaminski/Scholz, Intel-Fall: Kommission stellt einen Missbrauch marktbeherrschender Stellung fest 

Der Fall geht auf eine Beschwerde von Advanced Micro Devices (AMD) vom 18. Oktober 2000 zurück. Am 13. Mai 2009 schloss die Europäische Kommission ihre Untersuchung im Intel-Fall mit einer förmlichen Entscheidung ab (COMP/C-3/37.990) und verhängte gegenüber Intel eine Geldbuße von EUR 1,060 Millionen.

Nach der Entscheidung hat Intel ihre marktbeherrschende Stellung bei x86-CPUs dadurch missbraucht, dass sie Computerherstellern (OEMs) Rabatte unter der Bedingung gewährte, dass sie alle oder fast alle ihrer x86-CPUs – zumindest in einem bestimmten Segment – von Intel kauften. Auch leistete Intel direkte Zahlungen an ein großes Einzelhandelsunternehmen unter der Bedingung, dass es nur Computer mit Intel-x86-CPUs vorrätig hält. Weiters gab es direkte Zahlungen an OEMs, um die Einführung bestimmter Produkte mit x86-Prozessoren von AMD zu stoppen oder zu verzögern und die entsprechenden Vertriebskanäle zu beschränken.

Der Artikel ist die deutsche Übersetzung eines englischsprachigen Beitrags in Competition Policy Newsletter 3/2009.

 
 

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